Hier entsteht in Kürze eine neue Internetpräsenz.
Sie erreichen uns jetzt schon unter info@sachverstaendige-roentgentechnik.de

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Röntgentechnik Jeder
Betreiber einer Röntgeneinrichtung hat vor der Inbetriebnahme und in
regelmäßig wiederkehrenden Zeitabständen von längstens 5 Jahren der
zuständigen Aufsichtsbehörde gem. Röntgenverordnung (RöV) den Prüfbericht
eines durch das Ministerium bestimmten Sachverständigen vorzulegen, der
die Überprüfung von vorgegebenen Gerätespezifikationen und Angaben
zum Strahlenschutz enthält. Welchen
Nutzen haben Sie von einer Sachverständigenprüfung? Erfüllen
der Pflichten durch die Röntgenverordnung Überprüfung
des geräteseitigen und baulichen Strahlenschutzes Schutz
des Personals und der Patienten vor unnötiger Strahlenbelastung Sicherstellung
der Qualität der Röntgengeräte und damit der Röntgenaufnahmen Beratung
durch neutrale und herstellerunabhängige Spezialisten Durch
den internen Erfahrungsaustausch über mehrere Bundesländer verfügen
unsere Sachverständige über einen hohen Ausbildungsstandard und überprüfen
ohne Ausnahme alle Röntgengeräte. Sachverständigenprüfung
vor Inbetriebnahme wiederkehrende
Sachverständigenprüfung innerhalb 5 Jahren Terminverfolgung
und Erinnerung an die Prüffristen Durchführung
der Konstanzprüfungen Kontrolle
Ihrer Filmbetrachtungsgeräte Überprüfung
Ihrer Film/Foliensysteme Beratungen
zum baulichen Strahlenschutz Durchführung
von Schulungen für den Erhalt der Fachkunde Kombinationsaufträge mit Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Medizintechnikprüfungen sind möglich, um Leistungen zu bündeln und Kosten zu reduzieren.
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