Hier entsteht in Kürze eine neue Internetpräsenz.

Sie erreichen uns jetzt schon unter info@sachverstaendige-roentgentechnik.de

 

Röntgentechnik

Jeder Betreiber einer Röntgeneinrichtung hat vor der Inbetriebnahme und in regelmäßig wiederkehrenden Zeitabständen von längstens 5 Jahren der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. Röntgenverordnung (RöV) den Prüfbericht eines durch das Ministerium bestimmten Sachverständigen vorzulegen, der die Überprüfung von vorgegebenen Gerätespezifikationen und Angaben zum Strahlenschutz enthält.

Welchen Nutzen haben Sie von einer Sachverständigenprüfung?

Erfüllen der Pflichten durch die Röntgenverordnung

Überprüfung des geräteseitigen und baulichen Strahlenschutzes

Schutz des Personals und der Patienten vor unnötiger Strahlenbelastung

Sicherstellung der Qualität der Röntgengeräte und damit der Röntgenaufnahmen

Beratung durch neutrale und herstellerunabhängige Spezialisten

Durch den internen Erfahrungsaustausch über mehrere Bundesländer verfügen unsere Sachverständige über einen hohen Ausbildungsstandard und überprüfen ohne Ausnahme alle Röntgengeräte.
Einzelleistungen im Rahmen der Röntgenverordnung (Auszug):

Sachverständigenprüfung vor Inbetriebnahme

wiederkehrende Sachverständigenprüfung innerhalb 5 Jahren

Terminverfolgung und Erinnerung an die Prüffristen

Durchführung der Konstanzprüfungen

Kontrolle Ihrer Filmbetrachtungsgeräte

Überprüfung Ihrer Film/Foliensysteme
Beratungen rund um das Thema Röntgen

Beratungen zum baulichen Strahlenschutz

Durchführung von Schulungen für den Erhalt der Fachkunde

Kombinationsaufträge mit Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Medizintechnikprüfungen sind möglich, um Leistungen zu bündeln und Kosten zu reduzieren.